BI08 - Baustellenabwässer
von Thomas Kögler
Beim Renovieren, Modernisieren und Sanieren von Gebäuden und Wohnungen fallen in der Regel auch feste und flüssige Abfälle an, die keinesfalls über das Abwasser entsorgt werden dürfen. Renovierungsarbeiten werden oftmals vom Eigentümer bzw. Nutzer des Wohnhauses selbst erledigt, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten werden in der Regel von Handwerkern durchgeführt. Bei Renovierungsarbeiten ist daher der Durchführende selbst für die fachgerechte Entsorgung der Abfälle verantwortlich, bei weitergehenden Arbeiten liegt die Aufsicht und Kontrolle der Arbeiten beim Auftraggeber (Eigentümer/Nutzer). Durch die Einbringung von Abfällen in die Kanalisation kommt es zu Ablagerungen (Beton und Fliesenkleber härten aus und verstopfen Leitungen), wodurch Betriebsstörungen (Rückstau von Abwasser in Keller, Überlauf in Gewässer, etc.) verursacht werden. Die Einleitung von Lösungsmitteln, Farben, Lacken, etc. kann zudem die biologische Reinigung in der Kläranlage beeinträchtigen.
Worauf ist zu achten?
Arbeiten mit Beton, Estrichbeton, Putzmörtel, Gips, Fliesenkleber:
Bei umfangreicheren Baumaßnahmen werden die eingesetzten Baustoffe angeliefert und direkt verarbeitet (Fahrmischer, Betonpumpe) bzw. auf der Baustelle zwischengelagert. Auf der Baustelle ist ein Waschplatz für die Fahrzeuge und die Zwischenlagerung von Restbeton, etc. vorzusehen. Waschwässer sind in geeigneten Behältnissen aufzufangen (Scheibtruhe/ Fahrmischer), Feststoffe absetzen lassen. Das trockene Material ist als Bauschutt entsorgen zu lassen.
Fliesenarbeiten:
Arbeitsgeräte mit wenig Wasser (im Kübel) mit Handbürste reinigen. Zwischenlagerung von Fliesenkleber-Resten auf dem Baustellengelände.
Malerarbeiten, Anstricharbeiten:
Bei Maler- und Anstricharbeiten ist darauf zu achten, dass Farben und Lacke sowie Reste von Reinigungs- und Lösemitteln nicht einfach in den Ausguss, in die Toilette oder in einen Straßeneinlauf gekippt werden dürfen. Straßeneinläufe sind zumeist an einen Regenwasserkanal angeschlossen und eingebrachte Schadstoffe schädigen so die Lebewesen in unseren Fließgewässern. Diese Stoffe sind über ein Altstoffsammelzentrum bzw. eine Problemstoffsammelstelle zu entsorgen. Mit der ausführenden Firma sollte vereinbart werden, dass „Baureste“ oder
ausgetauschte Flüssigkeiten mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden müssen. Minimieren Sie Abfälle, indem Sie Pinsel und Bürsten vor dem Reinigen gut ausstreichen, und Rollen, die Sie am nächsten Tag erneut verwenden möchten, nicht auswaschen, sondern luftdicht in Frischhaltefolie oder einen dünnen Müllbeutel einwickeln, so dass sie über Nacht nicht eintrocknen können. Pinsel, Bürsten, Walzen und Roller, die nur selten eingesetzt werden, sollten nach Gebrauch getrocknet und sodann entsorgt werden.
Frostschutz für Solaranlagen und Heizungen:
Alle 4 – 7 Jahre wird ein Wechsel der Solarflüssigkeit bzw. des Heizungsfrostschutzes empfohlen. Die abgelassene Solarflüssigkeit darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern ist über ein Altstoffsammelzentrum bzw. eine Problemstoffsammelstelle zu entsorgen. Lediglich Spülwässer dürfen mit dem Abwasser abgeleitet werden. Die ausführende Firma ist auf die fachgerechte Entsorgung hinzuweisen! Heizungsfrostschutz: Entsorgungshinweise beachten!